Geförderte Klimaanpassung

19.10.2023

Bundesumweltministerium unterstützt neue kommunale Projekte mit naturbasierten Lösungen zur Klimaanpassung; Förderantragfrist: 01.11.2023 bis 31.01.2024

Baumpflanzungen

© Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ruft Kommunen auf, Fördermittel für zu entwickelnde Anpassungskonzepte für den Klimawandel zu beantragen. Insgesamt stehen 65 Millionen Euro über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereit.

Der Fokus soll dabei auf naturbasierten Lösungen liegen, die auf die jeweilige Kommune zugeschnitten sind. Dies beinhaltet vor allem Maßnahmen, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen.

Die Frist für den Förderantrag läuft vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024.

Ziel der Förderung ist es, Gemeinden für klimatische Veränderungen zu rüsten und den natürlichen Klimaschutz in den Vordergrund zu stellen. Kommunen können eine Förderung für die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Baumpflanzungen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Retentionsflächen.

Innovative Modellprojekte

Erstmals sind auch Förderungen für innovative Modellprojekte möglich. Diese müssen neue Ansätze der kommunalen Anpassung aufgreifen und andere Kommunen zur Nachahmung anregen, um förderfähig zu sein. Neben interessierten Kommunen können beispielsweise auch Verbände, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen diese Förderung für innovative Modellprojekte beantragen.

Für den gesamten Förderaufruf gilt, dass Konzepte und Projekte die positiven Wechselwirkungen von Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität bestmöglich ausnutzen müssen.

Kontakt

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
+49 30 72618 0777
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Zur Pressemitteilung des BMUV